Keine Rundfunkgebühren für Internet-PC
(Montag, 21. August 2006)
Einstimmiger Beschluss der FDP-FVK vom 21.08.2006 auf Antrag des Vorsitzenden der FDP-Kommission für Internet und Medien, Hans-Joachim Otto, und des Vorsitzenden der AG Medien der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz, Martin Lindner
Moratorium für die Rundfunkgebührenpflicht internetfähiger Computer verlängern!
Die Rundfunkgebühren für ?neuartige Rundfunkempfangsgeräte?, insbesondere internetfähige Computer werden die Gebührenzahler in weit stärkerem Maße belasten, als die GEZ dies darstellt. Die GEZ rechnet für 2007 mit Mehreinnahmen von höchstens 10 Millionen Euro auf der Grundlage
von 50.000 Neuanmeldungen. Diese Zahlen werden allein durch die zu erwartenden Mehreinnahmen für ab dem 1.1.2007 gebührenpflichtigen beruflich mitgenutzten privaten Computer mit Internetzugang um ein Vielfaches überschritten werden. Addiert man die nur schwer zu schätzenden Kosten für zu Hause beruflich genutzte Computer zu den von der Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) geschätzten 328 Mio. Euro liegen die gesamten Mehrkosten eher bei 500 Mio. Euro als bei den von der GEZ genannten 10. Mio. Euro.
Für internetfähige Computer sollen ab dem 1.1.2007 Rundfunkgebühren in voller Höhe fällig werden, soweit nicht bereits ein Fernseher angemeldet ist. Nach Angaben der Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler
(VRGZ) weist die Gerätestatistik der GEZ 30,7 Mio. Haushalte mit Fernsehgerät und 2,15 Mio. Haushalte nur mit Radio aus. Wenn allein 50 Prozent der Haushalte, die lediglich ein Radio nutzen, mit einem internetfähigen Computer ausgestattet sind, würde dies einem Gebührenvolumen von mehr als 150 Mio. Euro entsprechen, die zusätzlich zu zahlen wären, da zu der bisherigen Gebühr von 5,35 Euro für die Radionutzung monatlich 11,68 Euro für die Bereithaltung eines „neuartigen Rundfunkempfangsgerätes“ hinzukämen. Hinzu kommen all jene Haushalte, die bisher weder Radio noch Fernsehgerät zum Rundfunkempfang bereitgehalten haben. Wenn in diesen Haushalten ein Computer mit auch nur einem analogen (und damit für den Rundfunkempfang vollkommen untauglichen) Internetzugang ausgestattet ist, entsteht die volle Rundfunkgebührenpflicht i.H.v. 17,03 Euro monatlich. Auch beruflich (mit)genutzte, internetfähige Computer werden ab dem 1.1.2007 rundfunkgebührenpflichtig, selbst wenn im Privathaushalt bereits ein Fernsehgerät angemeldet ist. Für zahlreiche Lehrer, Journalisten und alle sonstigen Personen, die ihren Computer auch beruflich nutzen, bedeutet
dies, daß sie ab dem 1.1.2007 die Rundfunkgebühr zweifach entrichten müßten. Für alle gilt, dass Bürger wider Willen und in der Regel ohne tatsächlichen Rundfunkempfang als Rundfunkempfänger eingestuft werden. Bei der Anschaffung eines Fernsehgerätes liegt eine Entscheidung des Nutzers vor, Rundfunkteilnehmer zu werden. Bei der Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Computer entsteht die Zahlungspflicht ohne die Möglichkeit, sich dagegen wehren zu können.
b) Rundfunkgebühren für internetfähige Computer belasten auf unzumutbare Weise vor allem kleine Unternehmen, Freiberufler und Gewerbetreibende
Die Rundfunkgebühr für internetfähige Computer belastet vor allem kleine Unternehmen, Freiberufler und Gewerbetreibende, während größere Unternehmen durch die grundstücksbezogene Berechnung der Rundfunkgebühren gemäß § 5 Abs. 3 RGebStV wenig oder gar nicht zusätzlich belastet werden. Nach Angaben der Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) hat eine Onlineumfrage der Handwerkskammer ergeben, daß es über 900.000 von der Neuregelung betroffene Handwerksbetriebe gibt, bei denen mehr als die Hälfte nicht einmal ein Radio hat. Laut VRGZ würden rund 500.000 Betriebe die Bedingungen für die Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Computer erfüllen, was eine Gesamtbelastung des Handwerks von jährlich über 100 Mio. Euro bedeuten würde. Bei etwa 880.000 haupterwerbstätigen Freiberuflern schätzt die VRGZ eine Zusatzbelastung
von ca. 88 Mio. Euro jährlich. Für die Gruppe der Gewerbetreibenden liegen derzeit keine Zahlen oder Schätzungen vor. Unabhängig davon, wie hoch die Mehrbelastungen exakt sein werden, ist die Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Computer innovationsfeindlich und wachstumshemmend.
c) Rundfunkgebühren für internetfähige Computer sind durch die technischen Gegebenheiten nicht gerechtfertigt
Die Rundfunkgebührenpflicht erfaßt zahlreiche Bürger unabhängig von der Entscheidung, Rundfunk empfangen zu wollen oder nicht. Jeder öffentlich-rechtlichen Gebühr liegt das Prinzip zugrunde, daß mit ihr (wenn auch unter Umständen pauschaliert) eine tatsächliche Nutzung abgegolten wird. Dieses Prinzip wird hier durchbrochen, weil (anders als vielleicht beim Fernsehgerät) die gebührenpflichtige Nutzung eines PC keineswegs einfach unterstellt werden kann. Insbesondere bei gewerblichen PC-Nutzern steht eine solche Fiktion erkennbar im Widerspruch zur tatsächlichen Gerätenutzung. Hinzu kommt, daß die meisten „Rundfunkempfänger wider Willen“ gar nicht die technische Möglichkeit haben, mit ihrem als „neuartiges Rundfunkempfangsgerät“ eingestuften internetfähigen Computer tatsächlich Rundfunk zu empfangen. Denn eine analoge Telefonleitung oder selbst ein ISDN-Anschluß reicht zwar für den Internetzugang und die meisten Basisdienste wie E-Mail-Verkehr und die Übertragung von Seiten des World Wide Web aus, nicht jedoch für den Live-Stream von Radio- oder Fernsehprogrammen. Lediglich bei leistungsfähigen Breitbandanschlüssen ist ein qualitativ akzeptabler Live-Stream von Fernsehprogrammen möglich. Bei einer aktuellen Breitbandpenetration privater Haushalte in Deutschland von 27 Prozent (Quelle: 9. Fakten- und 6. Trendbericht von TNS Infratest und IIE im Auftrag des BMWI) ist eine Erstreckung der Rundfunkgebührenpflicht auf alle internetfähigen Computer nicht gerechtfertigt. Hinzu kommt, daß die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einen Live-Stream ihres Fernsehprogramms bisher nicht anbieten. Die Tatsache, daß die ARD aktuell 53 Radiosender als Live-Stream anbietet, würde allenfalls die Erhebung der Rundfunkgebühren für den Radioempfang bei internetfähigen Computern rechtfertigen. Im gleichen Zuge wird aber auch die Überversorgung mit öffentlich-rechtlichen Radiosendern deutlich. Wenn derzeit 53 öffentlich-rechtliche Radiosender an jedem Ort der Republik per DSL zu empfangen sind, ist dieses Überangebot nicht mehr vom Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gedeckt und muss die Zahl der Sender reduziert werden.