Saarbrücker Erklärung zur Stärkung der Mittelschicht und des Mittelstands
„Die Mitte stärken. Die Krise bewältigen.“
(Erklärung der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz am 13. Juli 2009 in Saarbrücken)
Deutschland wird getragen von dem Fleiß der Bürgerinnen und Bürger, die hier leben. Es ist die ganz normale Mittelschicht, die mit ihrer alltäglichen Anstrengung den Karren in unserem Land zieht. Während vor zehn Jahren die Mittelschicht noch etwa zwei Drittel der Bevölkerung ausmachte, ist sie heute nur noch etwas mehr als die Hälfte. Das ist das Ergebnis von schlechter Politik. Wer aus der Krise heraus will, darf die Mitte nicht weiter mit immer höheren Steuern und Abgaben belasten. Wer Deutschland stark machen will, der muss die Mitte stark machen. Dafür steht die FDP. Dafür stehen wir ein und das setzen wir um, wo wir politische Verantwortung tragen.
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Mittelschicht und Mittelstand müssen nach den vielen Jahren der ständig steigenden Belastungen endlich steuerlich entlastet werden, damit sich Leistung wieder lohnt und der Mittelstand wieder investieren kann. Das aktuelle deutsche Einkommensteuerrecht wird selbst von Experten nicht mehr verstanden und es ist leistungsfeindlich. Zudem belastet es durch den so genannten Mittelstandsbauch gerade die Bürgerinnen und Bürger überdurchschnittlich, die in diesem Land Tag für Tag morgens aufstehen und zur Arbeit gehen. Die FDP wird deshalb nur in eine Koalition eintreten, wenn in dem Koalitionsvertrag ein einfacheres, niedrigeres und gerechteres Steuersystem vereinbart worden ist. Ein neues und faires Steuersystem ist für die FDP Koalitionsbedingung. Faire Steuern sind die Voraussetzung für Wachstum und damit für gesunde Staatsfinanzen. Wer weniger Staatsschulden will, muss auf ein neues faires Steuersystem setzen.
Eine Familie mit zwei Kindern muss nach unserem Vorschlag erst ab einem Einkommen von über 40.000 Euro Steuern zahlen. Zusätzlich wollen wir im Interesse des Mittelstandes die mit der Unternehmensteuerreform eingeführte Zinsschranke und die Mindestbesteuerung abschaffen und die degressive Abschreibung dauerhaft wieder einführen.
Neben der steuerlichen Entlastung muss die Finanzierung des deutschen Mittelstandes verbessert werden. Erst das Zusammenspiel von angemessenem Eigenkapital und ausreichender Versorgung mit Fremdkapital ermöglicht die Finanzierung von Wachstum und Innovation. Mit niedrigen Steuern bleibt dem Mittelstand Raum, die Eigenkapitaldecke zu stärken. Die Finanzierung über Fremdkapital, die durch die Unternehmensteuerreform – Stichwort Zinsschranke – verteuert wurde, muss wieder erleichtert werden. Daneben müssen Mittelständler wieder einfacher Risikokapital über die Finanzmärkte akquirieren können. Das ist besonders wichtig für die mittelständischen Unternehmen, die auf den globalen Märkten tätig sind. Dazu gehört vor allem, dass Verluste von Investoren, die mehr als 25 Prozent an einem Unternehmen erwerben, steuerlich auch wieder voll geltend gemacht werden können.
Wir Freien Demokraten sind die einzige politische Kraft, die ernsthaft und glaubwürdig wieder aus der Staatswirtschaft aussteigen will. Die massive Staatsbeteiligung, vor allem im Finanzsektor, kann nur durch die derzeitige Vertrauenskrise in der Weltwirtschaft begründet werden. Sobald sich die wirtschaftlichen Bedingungen wieder verbessert haben, muss mit dem Ausstieg des Staates bei Wirtschaftsunternehmen und Finanzinstituten begonnen werden. Nur mit einem durchdachten Ausstiegsszenario kann der Rückzug des Staates geordnet und zügig vollzogen werden. Daher sprechen wir uns für die Einsetzung eines Re-Privatisierungsrates aus. Dieser Re-Privatisierungsrat entwirft eine Zeitablaufplanung, die Flexibilitätspuffer enthalten sollte und somit die Lage an den Kapitalmärkten berücksichtigen kann. Solange der Staat sich an Unternehmen des Finanzsektors beteiligt, hat er Steuermittel zurückhaltend einzusetzen und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Der Staat ist weder der bessere Banker noch der bessere Unternehmer.
Wir treten dafür ein, dass die von den EU-Finanzministern beschlossene Möglichkeit zur Reduzierung der Mehrwertsteuer für Hotels und Gastronomie auch in Deutschland genutzt wird. Es ist absurd, dass der Bundesfinanzminister zuerst auf EU-Ebene der Möglichkeit zur Senkung der Mehrwertsteuersätze für Hotels und Gastronomie zustimmt, aber anschließend in Deutschland davon keinen Gebrauch machen will. Was Brüssel im Interesse von neuen oder sicheren Arbeitsplätzen erlaubt, sollte Deutschland nicht aus ideologischen Gründen verbieten. Leistung muss sich wieder lohnen und darf nicht durch zu hohe Steuern und Abgaben abgewürgt werden.
Wir wollen die Umstellung der Umsatzsteuer von der Soll- auf die Ist-Besteuerung. Es ist nur gerecht, wenn Unternehmen ihre Steuer erst dann abführen müssen, wenn ihre Rechnung auch bezahlt ist. Das stärkt die Liquidität insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen. Wenn auch die Vorsteuer erst nach Bezahlung der Rechnung in Anspruch genommen werden kann, bleibt mehr Zeit, den organisierten Umsatzsteuerbetrug effizient zu bekämpfen.
Durch die Vorverlegung des Fälligkeitstermins von Sozialabgaben ist ein bürokratischer Mehraufwand für die Unternehmen in Milliardenhöhe entstanden. Der Fälligkeitstermin muss wieder so gewählt werden, dass die Unternehmen nicht allein dadurch zusätzlich belastet werden.
Die degressive AfA (Absetzung für Abnutzung) muss ohne Befristung wieder eingeführt werden. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter muss auf 1.000 Euro angehoben werden. So lohnt es sich wieder mehr zu investieren, es bringt zusätzliche Liquidität gerade für kleine und mittlere Unternehmen und hilft ihnen, Krisensituationen zu überwinden.
Die bürokratische Erbschaftsteuer belastet den Mittelstand und die Familienunternehmen in besonderem Maße – dabei war gerade ihnen Entlastung versprochen worden. Geschwister zählen nicht mehr zur Familie und werden steuerlich wie Fremde behandelt. In Zeiten, in denen unsere Nachbarländer die Erbschaftsteuer abschaffen, kann sich Deutschland eine solch standort- und familienfeindliche Steuerpolitik nicht leisten. Wir wollen stattdessen die Erbschaftsteuer zu einer echten Ländersteuer machen. Die Länder können so viel besser auf regionale Unterschiede – beispielsweise bei den Immobilienwerten – eingehen. Die Länder können selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe sie Erbschaftsteuer erheben. Einnahmen aus der Erbschaftsteuer fließen vollständig in den Haushalt des jeweiligen Landes und bleiben beim Länderfinanzausgleich außen vor. Das ist gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Finanzautonomie der Länder.
Die Herausforderungen dieser Weltwirtschaftskrise lassen sich nur bewältigen, wenn die Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft beachtet werden und der Staat seine begrenzten Mittel klug in strukturelle Reformen investiert.
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